Gehalt in der Stellenanzeige: was heute gilt
Die EU-Frist ist im Juni 2026 abgelaufen, Deutschland hat nicht umgesetzt. Eine Pflicht gibt es noch nicht. Was kommt und was die Anzeige heute braucht.
Die EU-Frist ist im Juni 2026 abgelaufen, Deutschland hat nicht umgesetzt. Eine Pflicht gibt es noch nicht. Was kommt und was die Anzeige heute braucht.
Eine Pflicht, das Gehalt in der Stellenanzeige zu nennen, gibt es in Deutschland heute nicht. Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2023/970 nennt dieses Datum. Mit der Umsetzung ändern sich Stellenanzeige, Vorstellungsgespräch und Gehaltsverhandlung, alle drei.
Umgesetzt ist die Richtlinie in Deutschland bis heute nicht. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor, die Bundesregierung peilt Anfang 2027 an. Für private Arbeitgeber gilt aus dieser Richtlinie also weiterhin keine Pflicht. Wer heute ohne Entgeltangabe ausschreibt, verstößt gegen nichts.
Mit der Umsetzung kommt zweierlei: Bewerber müssen das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erfahren, bevor sie ins Gespräch gehen. Und die Frage nach dem bisherigen Gehalt wird unzulässig. Beides ist absehbar genug, um die Anzeige jetzt darauf einzustellen. Eine Anzeige mit Zahl beantwortet dem Bewerber die erste Frage.
Der Text ist kurz und eindeutig. Bewerbende müssen Informationen erhalten über:
Zum Zeitpunkt sagt die Richtlinie, die Informationen seien in einer Form bereitzustellen, die „fundierte und transparente Verhandlungen über das Entgelt" ermöglicht, etwa in der veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise.
Die größte Umstellung für Betriebe bringt das Verbot: Der Arbeitgeber „darf Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in ihren laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen befragen".
| Bisher üblich | Warum es nicht mehr trägt |
|---|---|
| „Ihre Gehaltsvorstellung mit Angabe Ihres derzeitigen Gehalts" | Die Frage nach dem laufenden oder früheren Entgelt ist ausdrücklich untersagt. Die Frage nach der Vorstellung bleibt zulässig. |
| „Attraktive, leistungsgerechte Vergütung" | Keine Angabe im Sinne der Richtlinie. Verlangt sind Entgelt oder Spanne. |
| Gehalt erst im zweiten Gespräch | Die Information muss vor der Verhandlung vorliegen. Als deren Ergebnis kommt sie zu spät. |
Der erste Einwand in vielen Betrieben lautet: „Dann steht unser Gehaltsgefüge auf der Straße." Das ist ein Missverständnis. Verlangt ist das Einstiegsentgelt für die Stelle oder dessen Spanne. Die Gehaltsliste bleibt intern, ebenso, was der Kollege verdient, der seit zwölf Jahren da ist.
Die Arbeit liegt woanders: Sie brauchen für jede Stelle eine Spanne, die auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruht. Also eine Antwort auf die Frage, wodurch jemand innerhalb dieser Spanne oben oder unten landet: Berufsjahre, Zusatzqualifikation, Verantwortung, Rufbereitschaft.
Wer diese Kriterien nie aufgeschrieben hat, merkt beim Aufschreiben, dass sein Gefüge historisch gewachsen ist und keine Begründung hat. Das ist unbequem und genau der Punkt der Richtlinie.
Wo mehrere Betriebe einer Region dieselbe Stelle mit demselben Text ausschreiben, ist eine Zahl ein starkes Unterscheidungsmerkmal. Wer drei Anzeigen ohne Entgeltangabe und eine mit Spanne sieht, klickt eher auf die mit der Spanne, auch wenn sie nicht die höchste ist. Sie ist die einzige, die ihm die Arbeit abnimmt.
Dazu kommt eine Vorauswahl, die nichts kostet: Wer mit der Spanne nicht leben kann, bewirbt sich nicht, und Sie führen kein Gespräch, das im letzten Satz scheitert.
Punkt fünf ist überall Geld wert, wo Zuschläge üblich sind. Wer mit Rufbereitschaft oder Wochenenddiensten arbeitet, verdient deutlich mehr als das Grundentgelt. Wer nur das Grundentgelt nennt, unterbietet sich in der eigenen Anzeige.
Dieser Text gibt den Inhalt der Richtlinie wieder. Wie die deutsche Umsetzung im Einzelnen ausgestaltet ist und was daraus für Ihren Betrieb folgt, prüft Ihr Anwalt.
Wer in Ihrem Ort sucht, sieht eine Handvoll Namen. Steht Ihrer nicht darunter, ist der Auftrag vergeben, bevor Sie davon erfahren. Im Gespräch erfahren Sie, woran es liegt.
Ablauf des Gesprächs
Systemhaus für Sichtbarkeit
Das System wird einmal aufgebaut und danach instand gehalten. Alles steht unter Ihrer Domain und bleibt dort, auch wenn Sie morgen kündigen.
Was nach dem letzten Budgettag übrig ist
Endet mit dem Budget
Bleibt auf Ihrem Namen
8 Wochen Bewegt sich nach Livegang nichts, arbeiten wir ohne Monatsgebühr weiter, bis es sich bewegt. Gemessen wird jeden Monat, in Google und in den Antworten der KI.
Der Aufbau des Systems