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Reinigungsvertrag und Leistungs­verzeichnis: die Punkte, die später zählen

Ein Vertrag ohne Leistungsverzeichnis ist eine Einladung zur Reklamation. Welche Positionen hineingehören und warum kein Muster reicht.

Viele Reklamationen in der Unterhaltsreinigung sind Meinungsverschiedenheiten darüber, was vereinbart war. Der Auftraggeber sagt, die Fensterbänke gehörten dazu. Sie sagen, dazu gehören sie einmal im Monat. Beide haben in Erinnerung, was sie im Gespräch verstanden haben.

Genau dafür gibt es das Leistungsverzeichnis. Ein Reinigungsvertrag ohne eines ist kein Vertrag, sondern eine Absichtserklärung mit Preis.

Was ins Leistungsverzeichnis gehört

Aufgebaut nach Raumgruppen, nicht nach Tätigkeiten. Für jede Gruppe – Büros, Verkehrsflächen, Sanitär, Teeküche, Treppenhaus, Außenbereich – steht dieselbe Struktur:

AngabeBeispiel
FlächeBüro 1.OG, 420 m²
BodenbelagTeppich / Linoleum / Feinsteinzeug
LeistungPapierkörbe leeren, Böden saugen, Oberflächen griffhoch
Frequenz je Leistung5× / Woche · 1× / Woche · 1× / Monat
Nicht enthaltenFensterreinigung innen, Grundreinigung, Bildschirme

Die letzte Zeile ist die wichtigste und fehlt in vielen Mustern. Was nicht ausdrücklich ausgenommen ist, wird vom Auftraggeber als enthalten gelesen – und im Streitfall oft auch so ausgelegt, wenn Sie den Vertrag gestellt haben.

Frequenzen richtig beschreiben

„Regelmäßig" ist keine Frequenz. „Nach Bedarf" auch nicht – das ist eine Einladung, den Bedarf höher anzusetzen als Sie kalkuliert haben.

Schreiben Sie Zahlen: 5× wöchentlich, 1× wöchentlich, 1× monatlich, 2× jährlich. Und schreiben Sie dazu, an welchen Tagen und in welchem Zeitfenster gereinigt wird. Das ist gleichzeitig Ihr Schutz gegen die spätere Bitte, doch samstags oder nachts zu kommen, wo Zuschläge anfallen können.

Die Punkte im Vertrag, die später zählen

Preisanpassung. Der Branchenmindestlohn steigt in Intervallen, Ihr Vertrag läuft über Jahre. Ohne Anpassungsklausel tragen Sie jede Tariferhöhung aus der Marge. Eine Formulierung, die trägt: Erhöht sich der allgemeinverbindliche Mindestlohn der Branche, erhöht sich der Objektpreis zum selben Zeitpunkt im selben prozentualen Verhältnis des Lohnanteils.

Leistungsänderungen. Was passiert, wenn der Auftraggeber eine Etage dazunimmt oder eine wegfallen lässt? Ohne Regelung verhandeln Sie neu – mit Regelung rechnen Sie ab.

Reklamationsverfahren. Schriftlich, innerhalb einer Frist, mit Gelegenheit zur Nacherfüllung. Ohne das kann rückwirkend über Monate gekürzt werden.

Schlüssel und Zutritt. Wer haftet für den Verlust eines Generalschlüssels? Das ist ein Punkt, der einen kleinen Betrieb existenziell treffen kann – eine Schließanlage kann mehr kosten als ein Jahresumsatz am Objekt. Haftungsgrenze vereinbaren und Schlüsselversicherung prüfen.

Kündigungsfristen, symmetrisch. Wenn der Auftraggeber mit vier Wochen kündigen darf und Sie mit drei Monaten, steht Ihre Personalplanung auf seiner Seite.

Warum kein Muster Ihren Vertrag ersetzt

Ein Muster gibt Ihnen die Struktur, und die ist wertvoll. Es kennt aber weder Ihre Objekte noch Ihre Kalkulation. Die drei Stellen, an denen ein übernommenes Muster regelmäßig schiefgeht: eine Preisanpassungsklausel, die auf einen anderen Tarif verweist; eine Haftungsregelung, die Ihre Versicherungssumme übersteigt; und ein Leistungsverzeichnis, das Frequenzen enthält, die Ihr Stundenansatz nicht hergibt.

Der Satz, der dabei viel Geld spart, ist ein einfacher: Lesen Sie Ihr eigenes Leistungsverzeichnis gegen Ihre Kalkulation, Zeile für Zeile, bevor Sie unterschreiben. Wenn eine Leistung im Verzeichnis steht, die in Ihrer Stundenrechnung nicht auftaucht, arbeiten Sie sie ab jetzt umsonst.

Und die Sache mit dem Reinigungsplan

Der Reinigungsplan hängt im Objekt und ist die Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses für Ihre Kraft und für den Auftraggeber. Er beantwortet dieselbe Frage von der anderen Seite: was heute zu tun ist.

Ein aktueller Plan im Objekt kostet zehn Minuten und entschärft einen häufigen Konflikt im Alltag. Die Nutzer im Gebäude wissen dann selbst, dass die Fensterbank monatlich dran ist, und rufen nicht bei der Verwaltung an.

Weiterlesen: die Kalkulation, gegen die Sie das Verzeichnis lesen · warum die Preisanpassungsklausel nötig ist · was wir für Reinigungsunternehmen aufbauen.


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  1. Vorher sehen wir nach, wo Sie bei Google und auf der Karte stehen, wer in Ihrem Ort stattdessen genannt wird und was ein Suchender auf Ihrer Seite beantwortet bekommt.
  2. Im Termin gehen wir das zusammen durch – an Ihrer Seite, nicht an Folien. Sie sehen, welche Anfragen Ihnen heute durchgehen und warum.
  3. Am Ende steht, was zu tun ist, in welcher Reihenfolge, und was es kostet. Trägt es sich bei Ihnen nicht, sagen wir ab – das kommt vor.
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