Zum Inhalt springen
Alle Artikel

Tarif und Mindestlohn in der Gebäudereinigung: was die Stunde wirklich kostet

Der Branchenmindestlohn ist allgemeinverbindlich – auch ohne Tarifbindung. Was er für Ihre Kalkulation bedeutet.

Die Gebäudereinigung hat einen eigenen Branchenmindestlohn, und er ist über eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt. Das ist der Punkt, den viele Inhaber unterschätzen: Er gilt für Ihren Betrieb auch dann, wenn Sie in keinem Verband und in keiner Tarifbindung sind.

Wer stattdessen den gesetzlichen Mindestlohn ansetzt, unterbietet nicht den Wettbewerb – er baut eine Nachzahlungspflicht auf, die bei einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Säumniszuschlägen zurückkommt.

Welche Zahl gilt

Der Branchenmindestlohn kennt zwei Lohngruppen, die in der Praxis maßgeblich sind: die Innen- und Unterhaltsreinigung und die Glas- und Fassadenreinigung, die deutlich darüber liegt. Die Sätze werden regelmäßig neu verhandelt und treten meist zum Jahreswechsel in Kraft.

Wir nennen hier bewusst keine Zahl. Ein Betrag, der in einem Artikel steht, ist zwölf Monate später falsch, und eine falsche Zahl in der Kalkulation ist schlimmer als keine. Die gültigen Sätze stehen in der aktuellen Rechtsverordnung und beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks – vor jeder Jahreskalkulation einmal nachsehen ist die einzige Methode, die trägt.

Was der Lohn mit Ihrem Stundensatz macht

Der Tariflohn ist nicht der Preis, er ist der Anfang. Auf jede geleistete Stunde kommen:

AufschlagGrößenordnung (Richtwert, je Betrieb verschieden)
Arbeitgeberanteil Sozialversicherungrund 21 % des Bruttolohns
Umlagen und Berufsgenossenschaft2–4 %
Bezahlte Nichtarbeitszeit (Urlaub, Feiertage, Krankheit)rund 18–22 % der Lohnkosten
Gemeinkosten: Fahrzeug, Material, Büro, Versicherung18–30 %
Gewinn8–12 %

Die dritte Zeile ist die, die am häufigsten fehlt. Eine Vollzeitkraft steht nicht 2.088 Stunden im Jahr am Objekt, sondern nach Abzug von Urlaub, Feiertagen und einem realistischen Krankenstand eher 1.650. Wer mit der größeren Zahl rechnet, hat 26 % Arbeitszeit einkalkuliert, die es nicht gibt – und zahlt sie aus der Marge.

Aus einem Tariflohn ergibt sich damit ein Stundenverrechnungssatz, der ungefähr beim Doppelten liegt. Wer deutlich darunter anbietet, hat entweder eine Position vergessen oder verzichtet auf Gewinn.

Die Zuschläge, die im Vertrag landen müssen

Nachtarbeit, Sonntag, Feiertag und Arbeit in besonderen Höhen sind tariflich zuschlagspflichtig. Wenn Ihr Angebot eine Tagesreinigung vorsieht und der Auftraggeber später auf Wochenendreinigung umstellt, ändert sich Ihre Kostenbasis – ohne dass sich der Preis ändert, falls der Vertrag das nicht regelt.

Ein Satz im Vertrag genügt: Leistungen außerhalb der vereinbarten Zeiten werden nach Aufwand mit den tariflichen Zuschlägen berechnet. Ohne ihn zahlen Sie den Zuschlag und bekommen den Objektpreis.

Warum der Tarif ein Argument für Sie ist

In einem Preisgespräch wirkt der Tarif wie eine Einschränkung. Er ist auch eine Grundlage: Sie können Ihrem Auftraggeber nachvollziehbar zeigen, woraus Ihr Preis besteht – Lohngruppe, Leistungswert, Frequenz. Ein Wettbewerber, der 20 % darunter liegt, hat dann eine von zwei Erklärungen. Beide sind für den Auftraggeber ein Risiko: Er rechnet mit Leistungswerten, die niemand schafft, oder er zahlt nicht, was er zahlen muss.

Bei öffentlichen Auftraggebern ist das mehr als ein Argument. Die Einhaltung des Branchenmindestlohns ist Vergabebedingung, und ein auffällig niedriges Angebot muss aufgeklärt werden.

Was Sie dokumentieren müssen

Das Mindestlohngesetz verlangt in der Gebäudereinigung die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens sieben Tage nach der Leistung, aufzubewahren für zwei Jahre. Das ist kein Formalismus: Fehlen bei einer Prüfung die Aufzeichnungen, werden Arbeitszeit und Beiträge im Zweifel geschätzt – nicht zu Ihren Gunsten.

Zettel im Objekt reichen formal, kosten aber jeden Monat Bürozeit beim Zusammensuchen. Das ist einer der Gründe, warum sich eine Zeiterfassung am Objekt für viele Betriebe schon ab einer Handvoll Kräfte rechnet.

Weiterlesen: den Stundensatz Schritt für Schritt rechnen · was eine Software dafür können muss · wie wir Reinigungsunternehmen auffindbar machen.


Weiterlesen

Der nächste Schritt

Drei Betriebe stehen vor Ihnen. Keiner davon arbeitet besser.

Wer in Ihrem Ort sucht, sieht eine Handvoll Namen. Steht Ihrer nicht darunter, ist der Auftrag vergeben, bevor Sie davon erfahren. Im Gespräch sagen wir Ihnen, woran es liegt.

Was in dem Gespräch passiert

  1. Vorher sehen wir nach, wo Sie bei Google und auf der Karte stehen, wer in Ihrem Ort stattdessen genannt wird und was ein Suchender auf Ihrer Seite beantwortet bekommt.
  2. Im Termin gehen wir das zusammen durch – an Ihrer Seite, nicht an Folien. Sie sehen, welche Anfragen Ihnen heute durchgehen und warum.
  3. Am Ende steht, was zu tun ist, in welcher Reihenfolge, und was es kostet. Trägt es sich bei Ihnen nicht, sagen wir ab – das kommt vor.
Strategiegespräch vereinbaren 4,8 auf Trustpilot · 283+ Betriebe vertrauen der Blacklyne-Gruppe

Systemhaus, keine Werbeagentur

Eine Agentur lebt davon, dass Ihr Budget weiterläuft.

Einmal aufgebaut, danach instand gehalten. Alles steht unter Ihrer Domain – auch wenn Sie morgen kündigen.

Was nach dem letzten Budgettag übrig ist

Endet mit dem Budget

  • Klickpreise je Besucher
  • Anzeigen ohne Nachwirkung
  • Portalplätze neben dem Wettbewerb
  • Profile bei Dritten

Bleibt auf Ihrem Namen

  • Website und Quellcode
  • Google-Profil und Karte
  • Stellen bei Google Jobs
  • Inhalte, die die KI zitiert

8 Wochen Bewegt sich nach Livegang nichts, arbeiten wir ohne Monatsgebühr weiter – bis es sich bewegt. Gemessen jeden Monat, in Google und in den Antworten der KI.

Wie das aufgebaut wird